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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05   

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https://dejure.org/2007,20684
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05 (https://dejure.org/2007,20684)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2007 - 60 PV 20.05 (https://dejure.org/2007,20684)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 60 PV 20.05 (https://dejure.org/2007,20684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis

  • Judicialis

    PersVG § 85 Abs. 1 Nr. 10; ; BAT/BAT-O § 42; ; LHO § 51; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05
    Die - von der Mitbestimmung nicht erfasste - Lohnhöhe meint die Summe aller betroffenen Vergütungen, den sog. Dotierungsrahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 -, BVerwGE 108, 136, 149).

    Um eine Änderung der Verteilungsgrundsätze würde es allenfalls dann nicht gehen, wenn eine gleichmäßige prozentuale Herabsetzung der Vergütungen aller Lehrkräfte vorgesehen wäre (vgl. entspr. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 150), was hier freilich nicht der Fall ist.

    Dies wäre - mit der Folge, dass für eine Mitbestimmung kein Raum bestünde - nur dann der Fall, wenn rechtlich oder tatsächlich keine Möglichkeit zu einer anderen Entscheidung gegeben wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O., S. 151).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05
    Damit liegt eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor (vgl. entspr. auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 -, Jurisausdruck, Rdn. 18).
  • OVG Berlin, 21.01.2003 - 60 PV 10.02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05
    Insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt (§ 91 Abs. 2 PersVG i.V.m. §§ 87 Abs. 2 und 69 Abs. 2 ArbGG); im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist ergänzend auf das Folgende hinzuweisen: Die in dem Rundschreiben Nr. 10/2005 vom 18. Februar 2005 getroffene Entscheidung des Beteiligten, für nach dem 28. Februar 2005 einzustellende Lehrkräfte kein Urlaubsgeld und keine Zuwendung auszukehren (vgl. zum Rundschreiben als personalvertretungsrechtlich relevante Maßnahme OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, S. 12 ff. des Entscheidungsabdrucks), betrifft nicht lediglich die Lohnhöhe.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Grundsätze durch den Arbeitgeber (für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - aaO mwN; für § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Berlin OVG BerlinBrandenburg 22. Februar 2007 - 60 PV 20.05 -, zu II der Gründe).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 5.06

    Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung; Anordnung bezüglich noch einzustellender

    Das im Übrigen jeweils anzuwendende Tarifrecht wird ebenfalls arbeitsvertraglich geregelt (s. zum Ganzen auch schon OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, S. 2 ff. des Entscheidungsabdrucks, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 2 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Dem folgte das Verwaltungsgericht und stellte eine Verletzung des vorgenannten Mitbestimmungsrechts fest (Beschluss vom 16. August 2005 - VG 62 A 7.05 -); die dagegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Regelungen hinsichtlich der Streichung von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung in dem hier inmitten stehenden Rundschreiben für denselben Personenkreis, nämlich die erst einzustellenden Lehrkräfte, nach § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG (Fragen der Lohngestaltung) für mitbestimmungspflichtig zu erachten waren (s. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten

    Weiter zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dazu insbesondere abstrakte Regelungen über die Zusammensetzung der unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte, Zeit- oder Akkordlöhne, Gehälter, Zulagen, Urlaubsgelder, aber auch nur mittelbar leistungsbezogene Entgelte wie Gratifikationen und Weihnachtsgeld rechnen (vgl. zu Urlaubsgeld und Zuwendung bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 f. des Entscheidungsabdrucks; zu mittelbar leistungsbezogenen Entgelten OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 86).

    Soweit es den Wegfall von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung betrifft, hat der Senat dies bereits zu einer vergleichbaren Konstellation - der Vergütung von tarifvertraglich nicht erfassten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis - deutlich gemacht (Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -).

    Damit liegt eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze vor (vgl. entspr. auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 18)" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks).

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